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Familienrecht Bochum

Elternunterhalt

Wer zahlt, wenn die Eltern ins Pflegeheim kommen?

Zu klären ist die Bedürftigkeit des Elternteils und die Leistungsfähigkeit des Kindes. Der BGH hat grundsätzlich eine Berechnungsmethode abgesegnet, die auf den erarbeiteten Lebensstandard des Kindes Rücksicht nimmt. Im Januar wurden gleich zwei neue, wichtige Urteile des BGH zum Elternunterhalt veröffentlicht. Und darum geht es in den Urteilen:

  • Nur notwendige Heimkosten müssen als Unterhalt bezahlt werden
  • Ab dem gesetzlichen Rentenalter muss bisheriges Schonvermögen verwertet werden, aber nicht unbegrenzt
  • Aus dem Wohnvorteil muss das ansonsten einkommenslose unterhaltspflichtige Kind keinen Elternunterhalt zahlen
  • Die neue Taschengeldrechtsprechung für einkommenslose verheiratete Unterhaltspflichtige
  • Der Ehemann des unterhaltspflichtigen Kindes darf höhere Altersvorsorge betreiben
  • Wann Kapitaleinkünfte als Einkommen gelten und wann nicht

Wenn Sie zuviel Elternunterhalt bezahlt haben

Sie können den überzahlten Unterhaltsbetrag vom Sozialamt zurückfordern!

Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 812 Absatz 1 Satz 1, 1. Alternative BGB.

Das Sozialamt kann in einem Schreiben auf die Ausgaben, die hätten berücksichtigt werden müssen, hingewiesen und gleichzeitig aufgefordert werden, den Unterhalt für die Vergangenheit neu zu berechnen und die Überzahlung zu erstatten. Manchmal “vergessen” die Sozialämter auch, die neuen Freibeträge zu berücksichtigen. So haben sich die Freibeträge sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr 2013 jeweils erheblich erhöht. Die neue Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 1.1.2013 gilt. Auch dafür können Sie eine Neuberechnung und Erstattung des zu viel gezahlten Unterhalts verlangen

Für die Details zur Düsseldorfer Tabelle verlinken wir auf die offizielle Startseite des OLG Düsseldorf bzw. direkt per Deeplink zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle.